Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Hol’ dir die Checkliste!

Was du als Betreiber von Onlineshop & Website ab Juni 2025 beachten musst!

Das Barrierefreiheits-stärkungsgesetz (BFSG) – Hol’ dir die Checkliste!

Was du als Betreiber von Onlineshop & Website ab Juni 2025 beachten musst!

Ob Onlineshop oder Website – Natürlich sollte es selbstverständlich sein, dass dein Angebot von möglichst allen Menschen deiner Zielgruppe genutzt werden kann. 

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland in Kraft – und wird zur Pflicht für viele Unternehmen mit digitalen Angeboten. Insbesondere bestimmte Websites und Onlineshops müssen dann barrierefrei gestaltet sein. Das bedeutet: Es geht nicht mehr nur um schönes Design oder schnelle Ladezeiten, sondern auch um digitale Zugänglichkeit für alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.

Warum du dir die Checkliste holen solltest? 
Wenn du einen Onlineshop betreibst oder planst, solltest du das BFSG jetzt auf dem Schirm haben. Als Betreiber einer Website betrifft dich das Gesetz nur in bestimmten Fällen. In diesem Artikel erklären wir dir, ob du konkret von dem Gesetz betroffen bist, was das Gesetz für dich bedeutet und wie du deine digitale Präsenz rechtzeitig fit machst.

Oje, schon wieder ein Gesetz???
Entspann‘ dich und hol dir einfach unsere Checkliste als PDF. So kannst du einfach prüfen, ob deine Webpräsenz fit für das BFSG ist.

Oder nimm‘ direkt Kontakt mit uns auf und lass‘ uns deine Webpräsenz analysieren.

1. Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

1. Was ist das Barrierefreiheits-stärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) und heißt mit vollem Namen „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze“. Es ist die Umsetzung einer EU-weiten Richtlinie zur Verbesserung der Barrierefreiheit in digitalen Produkten und Dienstleistungen. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Nutzung digitaler Angebote zu ermöglichen.

Barrierefreiheit im digitalen Raum bedeutet: Onlineshops und bestimmte Websites müssen so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Sehbehinderung, motorischen Einschränkungen, Hörbehinderung oder kognitiven Beeinträchtigungen genutzt werden können. Neben Onlineshops und Websites fallen darunter generell bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen, wie z.B. Computer, Geldautomaten, E-Books oder Fahrausweisautomaten.

  • Das BFSG gilt ab 28.Juni 2025.
  • Betroffen sind Dienstleistungen im digitalen Geschäftsverkehr. Darunter fallen Onlineshops, bestimmte Websites & Apps.
  • Unternehmen werden zur Barrierefreiheit nach dem European Accessibility Act verpflichtet.
Illustration eines nachdenklichen Manns mit dunklen Haaren und blauem Pullover neben Parapgaphenzeichen und EU-Wappen.

2. Für wen gilt das BFSG?

Das BFSG gilt für Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucher anbieten – insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr. Konkret betroffen sind:

  • Onlineshops aller Branchen
  • Webseiten mit Buchungs-, Zahlungs- oder Informationsdiensten, wie z.B. Branchen-Websites von Banken Online-Banking, Bankdienstleistungen, Personenbeföderungsdiensten oder Telekommunikationsdiensten
  • Webseiten, die einen Vertragsabschluss online anbieten, wie z.B. Hotel- und Reisebuchungen oder Gutscheinbestellungen
  • mobile Apps
  • Anbieter digitaler Inhalte oder Softwareprodukte

Ausnahme

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme unter 2 Mio. € sind von der BFSG-Pflicht ausgenommen. Trotzdem kann sich Barrierefreiheit auch für sie lohnen – nicht nur rechtlich, sondern auch aus Image- und Markensicht, sowie zur Optimierung für Suchmaschinen.

Illustrierter Laptop in blau mit Onlineshop Symbolen im Display und stilisierter Markise darüber.

3. Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?

Welche Kriterien muss deine Website oder dein Onlineshop erfüllen?
Damit deine Website oder dein Onlineshop BFSG-konform ist, müssen bestimmte Standards erfüllt werden – allen voran die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA. Die wichtigsten Anforderungen sind folgende.

  • Texte müssen gut lesbar sein – hoher Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrund
  • leicht lesbare Schriftgrößen und Schriftarten
  • Bilder brauchen Alternativtexte (Alt-Tags), damit Screenreader sie erfassen können
  • Formulare müssen beschriftet sein und dürfen nicht nur auf visuelle Hinweise setzen
  • alle Funktionen müssen per Tastatur bedienbar sein (z. B. Navigation, Buttons, Schaltflächen)
  • es dürfen keine Elemente enthalten sein, die Nutzer:innen mit Einschränkungen ausschließen (z. B. nur mit Maus bedienbare Menüs)
  • eine einfache Sprache erleichtert vielen Menschen die Nutzung
  • Inhalte und die Struktur der Website/des Onlineshops sollten logisch und nachvollziehbar strukturiert sein
  • deine Seite muss mit verschiedenen Assistenzsystemen funktionieren, wie z. B. Screenreadern
  • Video- und Audioinhalte benötigen Untertitel
Illustrierter Monitor in blau mit www-Symbol. Darum herum verschiedene Symbole für Hören, Sehen und Wifi.

4. Mehr Sichtbarkeit, mehr Kunden, mehr Umsatz – Barrierefreiheit hilft dir Potenziale zu erschließen

Ein Onlineshop ohne Barrierefreiheit kann große Teile deiner Zielgruppe ausschließen – damit gehen Dir Kunden verloren und damit auch Umsatz und Ertrag – und unsozial ist es zudem.

  • In Deutschland leben über 10 Millionen Menschen mit einer Behinderung.
  • Viele ältere Menschen haben Schwierigkeiten mit schlecht gestalteten Nutzeroberflächen.
  • Barrierefreie Onlineshops bieten bessere Nutzererfahrung für alle.

Google liebt barrierefreie Seiten: Google bewertet zugängliche Seiten oft besser. Dabei punkten z.B. hinterlegte Alternativtexten, eine klare Struktur und ein sauberer Code.

Illustration eines Mannes mit dunklen Haaren vor Lapttop und eines älteren Mannes mit dunkelblauem Pullover neben SEO Schriftzug.

5. Was passiert bei Verstößen gegen das BFSG?

Ab 28.Juni 2025 gilt eine gesetzliche Verpflichtung. Wer bis dahin keine barrierefreie Website oder keinen barrierefreien Onlineshop bietet, riskiert folgende Strafen.

  • Bußgelder bis zu 10.000 Euro oder sogar 100.000 Euro bei schweren Verstößen
  • Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände
  • Verlust von Kunden, die den Shop oder die Seite nicht nutzen können
  • Abschaltung des Onlineshops oder der Website
Illustration eines Mannes mit blauem Tshirt hinter Gittern.

6. BFSG-ready in 5 Schritten – So machst du deine Website oder deinen Shop barrierefrei

1. Bestandaufnahme

Nutze Tools wie WAVE oder Google Lighthouse, um den Ist-Zustand deiner Website oder deines Onlineshops zu prüfen.

2. Barrierefreiheit planen

Erstelle auf Basis der Analyse einen Maßnahmenplan. Berücksichtige Design, Code, Inhalte und Nutzerführung.

3. Umsetzung durch Profis

Arbeite mit erfahrenen Webagenturen (wie uns ;-)), die sich mit dem BFSG und den WCAG 2.1 auskennen.

4. Erklärung zur Barrierefreiheit einbinden

Das BFSG schreibt vor, dass Nutzer:innen auf deiner Website eine Barrierefreiheitserklärung finden können. Diese wird am besten neben Datenschutzerklärung und Impressum eingebunden.

5. Laufend prüfen und verbessern

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Eine regelmäßige Kontrolle sollte zur Routine werden. Für neue Inhalte, Produkte und Funktionen sollte beim Einpflegen schon auf Barrierefreiheit geachtet werden.

Illustration eines Mannes mit dunklen Haaren und blauem Tshirt vor Laptop. Darüber eine Checkliste mit blauen Häkchen.

7. Unsere Checkliste – Ist deine Webpräsenz BFSG-fit?

BFSG – Checkliste

Website & Struktur

  • klare Überschriftenstruktur (H1, H2, H3, etc.)
  • aussagekräftige Titel für Überschriften und Labels (z.B. Beschriftung eines Formularfeldes)
  • responsive Design zur problemlosen Funktionalität auf verschiedenen Bildschirmgrößen
  • jede Seite hat einen beschreibenden Namen im Titel (title-Tag)
  • Inhalte sind generell verständlich (unabhängig von Farbe, Form, Größe, Sound, Orientierung und visueller Ausrichtung)
  • logischer und gut strukturierter Aufbau der Website
  • anstelle von Bildern mit Text, wird Text verwendet

Wahrnehmbarkeit

  • Nicht-Texte, wie Bilder, Emoticons, etc. haben einen beschreibenden Alternativtext (alt-Tag)
  • verständliche Untertitel und Transkripte für Video- und Audioinhalte sind vorhanden
  • hohe Kontraste zwischen Texten und Hintergründen
  • Pausier- und Lautstärkeregelung für Audioninhalte
  • Möglichkeit blinkende/ sich bewegende Inhalte, die länger als 5 Sekunden dauern, zu stoppen/ deaktivieren

Navigation

  • Möglichkeit die Website nur mit der Tastatur zu bedienen (Bedienbarkeit ohne Maus)
  • Fokus-Indikator für alle interaktiven Elemente (z.B. Buttons, Links)
  • Vermeidung von zeitlich begrenzten Inhalten (z.B. PopUps, ablaufende Banner)

Verständlichkeit

  • einfache/barrierefreie Sprache
  • sprechende Links und Ankertexte (machen eindeutig das Ziel des Links deutlich)
  • semantisches HTML (Strukturierung der Inhalte nach ihrer Bedeutung und nicht nach der Darstellung)

Hilfstechnologien

  • Kompatibilität von Screenreadern gewährleistet
  • Sprachauszeichnung implementiert für die richtige Aussprache von Screensreadern (z.B. lang-tag)
  • Zoom-Funktion problemlos bis zu 200% ohne Verluste möglich

Formulare

  • eindeutige Beschriftungen für Eingabefelder vorhanden
  • sinnvolle Fehlermeldungen und Hinweise bei falschen Eingaben
  • logische Tab-Reihenfolge für die Navigation durch Formulare

Informationspflicht

  • Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden
  • Möglichkeit für Nutzerfeedback (Formular oder Kontaktseite)
  • regelmäßige Kontrolle der Barrierefreiheit

8. Das BFSG als Chance begreifen!

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Websites und Onlineshops ist mehr als nur eine Pflicht. Es ist eine echte Chance, dein digitales Angebot zukunftssicher, nutzerfreundlich und inklusiv zu gestalten.
Wer früh handelt, profitiert doppelt: Du reduzierst rechtliche Risiken und erreichst mehr Menschen mit deinem Angebot.

9. Bereit für eine barrierefreie Zukunft?

Als Agentur mit einem Schwerpunkt auf Webdesign und E-Commerce Webdesign und E-Commerce beraten wir dich gerne – von der ersten Analyse bis zur vollständigen Umsetzung. Lass uns gemeinsam deine BFSG-konforme Website oder deinen barrierefreien Onlineshop realisieren.

Jetzt Kontakt aufnehmen – bevor es alle anderen tun!

Deine Experten für Onlineshops, Websites & Onlinemarketing

Mann mit Brille und Bart in blauem Pullover mit aufgeschlagenem Buch in den Händen vor dunklem Hintergrund.

Bernd Städtler

Mann mit Bart in schwarzem Tshirt und grüner Gitarre über der Schulter vor dunklem Hintergrund.

Sebastian Rützel